Die Buchhaltung ist zumeist nicht das Erste, an das jemand denkt, wenn er sich mit einer guten Idee selbstständig machen möchte. Doch ganz ohne entsprechende Kenntnisse geht es nicht. Deshalb ist es wichtig, sich im Vorfeld zumindest mit den Grundbegrifflichkeiten der Buchhaltung auseinanderzusetzen und die wichtigsten Fristen und Abgabetermine bei den Steuern im Blickfeld zu behalten.
Inhaltsverzeichnis
Bilanz, Buchungssätze, Abschreibungen: Was bedeutet das alles?
Gemäß dem Handelsrecht (§ 238, Absatz 1) ist jeder Kaufmann in Deutschland dazu verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ersichtlich zu machen.
Die Buchführung muss dabei so gestaltet sein, dass ein sachverständiger Dritter in der Lage ist, sich einen korrekten Eindruck von der Situation des Unternehmens zu verschaffen. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Neo-Unternehmer für eine einfache Software-Lösung für die Erledigung der Buchhaltung.
Doch auch, wenn damit vieles automatisiert werden kann, sollten die wichtigsten Begriffe im Rahmen der Buchhaltung dennoch bekannt sein:
Die Bilanz
Bei der Bilanz handelt es sich um eine Übersicht über den Vermögensstand zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dieser Zeitpunkt wird als Bilanzstichtag bezeichnet.
Die Bilanz ist zweigeteilt. Auf der linken Seite befinden sich die sogenannten Aktiva, auf der rechten Seite die Passiva.
Auf der Aktiv-Seite ist die Mittelverwendung zu sehen. Dazu gehören unter anderem das Anlagevermögen und das Umlaufvermögen.
Auf der Passiv-Seite findet sich das Eigenkapital und das Fremdkapital des Unternehmens.
Die Bilanz ist neben der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) der Hauptbestandteil des Jahresabschlusses.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Mit der GuV wird der unternehmerische Erfolg im Zuge des Jahresabschlusses ermittelt.
Übersteigen die Erträge die Aufwendungen, so hat das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet. Ist das nicht der Fall, so verzeichnet es einen Verlust.
Die Konten
Alle finanziellen Transaktionen im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit werden in der Buchhaltung als Geschäftsfälle bezeichnet. Sie wirken sich direkt auf die Bilanz aus, werden aber nicht direkt gleich dort, sondern auf unterschiedliche Konten gebucht.
Dadurch wird die Buchführung übersichtlicher und es ist einfacher, unterschiedliche Bereiche einzeln zu bewerten.
Zu jedem Geschäftsvorfall existiert ein Buchungssatz, bei dem von einem Konto auf ein anderes gebucht wird.
Die Abschreibungen
Einrichtungsgegenstände, Gebäude und Maschinen, aber auch Software-Lizenzen lassen sich nur für eine begrenzte Zeitspanne nutzen und verlieren im Lauf der Zeit an Wert.
Diese Wertminderungen verringern auch das Vermögen des Unternehmens und müssen deshalb in der Buchhaltung berücksichtigt werden. Das erfolgt in Form von Abschreibungen.
In der Praxis wird dabei zwischen Zeitabschreibungen und Leistungsabschreibungen unterschieden. Die Zeitabschreibungen teilen sich zudem in lineare, degressive und progressive Abschreibungen.
Die wichtigsten Steuern und Fristen für Unternehmer
Schon bei der Unternehmensgründung sollte bekannt sein, welche steuerlichen Belastungen auf einen zukommen werden. Diese sind zum Teil von der Wahl der Rechtsform abhängig.
Bei Personengesellschaften wird die Einkommenssteuer fällig. Sie wird grundsätzlich für das Kalenderjahr ermittelt. Wer die Steuererklärung selbst erstellt, muss diese bis spätestens 31. Juli des Folgejahres an das Finanzamt übermitteln. Mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist auf den letzten Februartag des übernächsten Jahres.
Kapitalgesellschaften wie beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zahlen zwar keine Einkommenssteuer, dafür aber Körperschaftssteuer. Der Steuersatz beträgt dabei im Allgemeinen 15 Prozent.
Wer nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, muss als Unternehmer auf seinen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und diese in weiterer Folge an das Finanzamt abführen.
Diese sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung muss monatlich erfolgen, wenn es sich dabei um ein Unternehmen im ersten und zweiten Geschäftsjahr handelt oder der Steuerbetrag für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 Euro betrug. Bei einer Steuerlast zwischen 1.000 Euro und 7.500 Euro ist eine quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung vorgesehen.
Die Frist zur Abgabe ist immer der 10. des Folgemonats. Handelt es sich dabei um einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so gilt der nächste Werktag als Abgabetermin. Mit Hilfe einer Dauerfristverlängerung kann die Frist um einen Monat verlängert werden.
Schließlich gibt es auch noch die Gewerbesteuer. Mit Ausnahme von Freiberuflern ist jeder in Deutschland betriebene Gewerbebetrieb zur Entrichtung dieser Steuer verpflichtet. Allerdings erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 Euro. Das Finanzamt errechnet die genaue Höhe der Gewerbesteuer und schickt Unternehmern daraufhin einen entsprechenden Bescheid zu, in dem genau aufgelistet ist, wie die Steuer berechnet wurde. Die Summe muss in weiterer Folge einfach an das Finanzamt überwiesen werden.