Materialgemeinkosten

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Die Materialgemeinkosten (MGK) ergeben zusammen mit den Materialeinzelkosten die Materialkosten. Man bezeichnet solche Kosten als Materialgemeinkosten, die nicht direkt einem Kostenträger ( einzelnes Produkt) zugeordnet werden können. Ein typisches Beispiel sind die Lagerkosten für ein Lager (unter der Voraussetzung: mehrere Materialien werden in diesem gelagert).

Ausführliche Erklärung

Materialgemeinkosten

Materialgemeinkosten

Materialgemeinkosten ergeben zusammen mit den Materialeinzelkosten die Materialkosten. Man spricht von MGK wenn die Kosten nicht direkt einem Produkt (Kostenträger) zugeordnet werden können.

Ein Kostenstellenplan dient dazu die MGK zu berechnen. Um den Materialgemeinkostenzuschlag zu ermitteln werden die MGK mit dem jährlichen Materialeinsatz ins Verhältnis gesetzt (auch andere Bezugsgrößen sind denkbar). Auf diesen Zuschlag wird nun das verbrauchte Material addiert. Somit erhält man die Materialkosten die man benötigt um ein Produkt herzustellen.

Materialgemeinkosten beinhalten typischerweise Versandkosten, Verpackungskosten, Prüfkosten, Lagerkosten aber auch Personalkosten und Abschreibungen auf Gebäude (z.B. Lager). 

Beispiele Materialgemeinkosten

  • Miete für Lagerräume in dem Rohstoffe für mehrere Produkte lagern
  • Gehälter für Mitarbeiter im Einkauf, Warenausgabe / Annahme, Lager unter der Voraussetzung dass sie nicht für ein einzelnes Produkt zuständig sind
  • Heiz- und Stromkosten für das Materiallager, in dem unterschiedliche Rohstoffe für verschieden Produkte lagern
  • Allgemeine Abschreibungen zum Beispiel auf Lagereinrichtungen oder Gebäuden
  • Prüfkosten

Gegenbeispiele

Folgende Punkte sind keine Materialgemeinkosten:

  • Kosten für einen Rohling, der später weiterverarbeitet wird
  • Kosten für Rohstoffe die direkt in diese Produkt fließen

Unterschied Materialgemeinkosten zu Materialeinzelkosten

Es gilt prinzipiell zu unterscheiden ob Kosten einem jeweiligen Kostenträger(Produkt) direkt zugeordnet werden können oder nicht.

Kann man genau sagen welcher einzelne Rohstoff in das Endprodukt geflossen ist zählt dieser zu den Materialeinzelkosten. Ist dies nicht möglich und somit ist keine Kostenstelle direkt zuständig, zählt es zu den Materialgemeinkosten.

Unterscheidung am Beispiel Personalkosten

Personalkosten können sowohl zu den Materialeinzelkosten als auch zu den MGK gezählt werden. Ein Mitarbeiter, der ein Loch in einen Rohling bohrt, wird den Einzelkosten zugerechnet (Der Rohling wird nur für ein Produkt verwendet und der Mitarbeiter macht nichts anderes).

Ein Mitarbeiter in der Verwaltung ist in der Regel nicht für ein Produkt alleine zuständig. Dies zählt also zu den Materialgemeinkosten.

Materialgemeinkosten im Handelsrecht

§ 255 des HGB(Handelsgesetzbuch) enthält Regelungen für den Umgang mit Materialgemeinkosten bei Erstellung einer Bilanz. Das Handelsrecht schreibt zwingend vor, dass diese Kosten zur Berechnung der Herstellungskosten berücksichtigt werden müssen. Dies ist für die Bewertung des fertigen Produkts in der Bilanz zwingend notwendig.

Weitere Informationen hierzu finden Sie im HGB.

Materialgemeinkosten Zusammenfassung

Die Summe aller Kosten, die in Verbindung mit dem Material anfallen und nicht einem bestimmten Produkt zugeordnet werden können sind die Materialgemeinkosten. Sie können keiner Kostenstelle direkt zugeordnet werden und werden daher aufgeteilt. Dies passiert üblicherweise über Materialgemeinkostenzuschlagssätze.

  • Sie lassen sich keinem bestimmten Produkt zuordnen / es existiert kein direkter Kostenträger
  • Materialgemeinkosten + Materialeinzelkosten = Materialkosten
  • Das HGB legt die Regelungen fest zur Berechnung der Herstellungskosten

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